Licht, das Menschen leitet - Licht, das Leben retten kann
Der Sinn und Zweck einer Notbeleuchtung ist schnell erklärt: Sie dient dazu, dass sich Personen z.B. bei einem Stromausfall im Gebäude orientieren können. Die schnelle Orientierung ist nötig, um es sicher und rasch zu verlassen. Selbstverständlich muss ein Notbeleuchtungssystem über eine eigene Stromversorgung verfügen und vom allgemeinen Stromnetz vollkommen unabhängig funktionieren.
Eine Notbeleuchtung erfüllt folgende Aufgaben:
• Sie beleuchtet und kennzeichnet Flucht- und Rettungswege.
• Sie hilft, Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen rasch aufzufinden.
• Sie hilft, Panik zu vermeiden.
• Sie ermöglicht eine geordnete Gebäuderäumung durch Rettungskräfte.
• Sie ermöglicht es, gefährliche Arbeitsabläufe zu beenden.
Not- und Sicherheitsbeleuchtung
Langjährige Erfahrungen machen uns zum kompetenten Partner für Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten, versorgt über Zentral- (CPS), Gruppen- (LPS) oder Einzelbatteriesysteme.
Sollten Sie mehr Informationen zu den vorliegenden Produkten benötigen, beraten wir Sie gerne persönlich!
Die Rahmenbedingungen für die Notbeleuchtung.
Jede Notbeleuchtung ist fixer Bestandteil der lebensrettenden Maßnahmen innerhalb eines Gebäudes. Deshalb sind die Anforderungen an Notbeleuchtungsanlagen durch eine Reihe von Gesetzen, Normen und Richtlinien reglementiert.
Gesetze:
• Arbeitsstätten-Verordnung: AStV. BGBl. II Nr. 368/1998
• Kennzeichnungs-Verordnung: BGBl. II Nr. 101/1997
• Veranstaltungsgesetze (z.B. Wr. Veranstaltungsstättengesetz)
Verbindliche Normen (durch ETV 2002/A1):
• ÖVE/ÖNORM E 8002 Teil 1 bis Teil 9 (Ausgabe 2002): Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen
Normen – anerkannte Regeln der Technik:
• ÖVE/ÖNORM E 8002 Teil 1, 2 und 8 (Ausgabe 2007): Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen
• ÖNORM EN 1838: Lichttechnische Anforderungen
• ÖVE/ÖNORM EN 50171: Zentrale Stromversorgungssysteme
• ÖVE/ÖNORM EN 50172: Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
• ÖVE/ÖNORM EN 50272-2: Sicherheitsanforderungen an Batterien und Batterieanlagen – Stationäre Batterien
• ÖVE/ÖNORM EN 60598-2-22: Leuchten – Besondere Anforderungen – Leuchten für Notbeleuchtung
• ÖVE/ÖNORM EN 62034: Automatische Prüfsysteme für batteriebetriebene Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege
• ÖNORM Z 1000-2: Sicherheitskennfarben und -kennzeichen – Teil 2: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichen
Richtlinien:
• TRVB E 102 E: Fluchtweg-Orientierungsbeleuchtung und bodennahe Sicherheits-Leitsysteme
• OIB Brandschutzrichtlinien 2, 2.1 und 2.2 (Diese Richtlinien sind in einigen Bundesländern bereits verbindlich, siehe www.oib.or.at)




